Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?>> Klicken Sie hier!
In Gesetzen suchen:
StGB § 160 Verleitung zur Falschaussage
[ Auszug: (1) Wer einen anderen zur Ableistung eines falschen Eides verleitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; wer einen ander ... ]
[ Allgemeiner Teil(StGB) ] [ Besonderer Teil(StGB) ]
[ StGB Falsche uneidliche Aussage ] [ StGB Meineid ] [ StGB Eidesgleiche Bekräftigungen ] [ StGB Falsche Versicherung an Eides Statt ] [ StGB Aussagenotstand ] [ StGB Berichtigung einer falschen Angabe ] [ StGB Versuch der Anstiftung zur Falschaussage ] [ StGB Verleitung zur Falschaussage ] [ StGB Fahrlässiger Falscheid, fahrlässige falsche Versicherung an Eides Statt ]